Kostenübernahmemöglichkeit durch ihre Krankenkasse
Wenn Sie einen kassenärztlich zugelassenen Psychotherapeuten aufsuchen ist die Kostenübernahme durch ihre Krankenkasse im Normalfall kein Problem. Der Psychotherapeut rechnet direkt mit ihrer Krankenkasse ab. Bei freien Psychotherapeuten oder Heilpraktikern für Psychotherapie sieht das anders aus. Im Normalfall müssen Sie hier die Kosten selbst bezahlen.
In bestimmten Fällen besteht aber die Möglichkeit, dass ihre Krankenkasse die Kosten einer Psychotherapie auch bei nicht kassenzugelassenen Psychotherapeuten oder Heilpraktikern für Psychotherapie übernimmt.
Dafür müssen Sie Folgendes beachten:
- Zunächst benötigt ihre Krankenkasse von Ihnen eine Liste mit kassenzugelassenen Psychotherapeuten, die Ihnen keinen Therapieplatz anbieten können. Dafür schreiben Sie am Besten auf wann Sie wen angerufen oder angeschrieben haben und welche Antwort Sie erhalten haben.
- Sie benötigen eine Überweisung für Psychotherapie vom Arzt, in der auch bereits eine Verdachtsdiagnose enthalten sein sollte. Da psychische Probleme auch körperliche Ursachen haben können, ist der Weg zum Arzt vorab sowieso immer eine gute Idee.
- Sie suchen sich einen Psychotherapeuten oder Heilpraktiker für Psychotherapie (offizielle Bezeichnung: Heilpraktiker - beschränkt auf Psychotherapie), der Ihnen einen Platz für eine Psychotherapie anbieten kann. Das Therapieverfahren muss allerdings zu den von den Krankenkassen zugelassenen Therapieverfahren gehören. Dazu zählen Verhaltenstherapie, systemische Therapie, Psychoanalyse und Tiefenpsychologie.
- Sie beantragen die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse unter Vorlage der oben genannten Liste. Am Besten erkundigen Sie sich vorher ob noch weitere Unterlagen benötigt werden.
- Nach erfolgter Zusage ihrer Krankenkasse erhalten Sie vom gewählten Therapeuten oder Heilpraktiker jeweils eine Rechnung für die Therapiestunden und können diese bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen.
Diese Informationen können Sie auch auf den folgenden Seiten nachlesen:
https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung/
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__13.html